04.12.2025

EKR TV-L: Warnstreikfreigabe

Die Auftaktrunde ist angebotslos geblieben und es braucht nun Druck von der Straße, damit sich die Arbeitgeber bewegen! Deshalb gibt es vom 04.12.2025 bis einschließlich 15.01.2026 eine Warnstreikfreigabe für Beschäftigte im Landesdienst. 

Die Freigabe umfasst alle Tarifbeschäftigten, die unter das verhandelte Tarifrecht (TV-L, TV-L-Forst, Pkw-Fahrer-TV-L, TV ITDZ) fallen. Die Auszubildenden, Praktikanten sowie dual Studierende nach dem TVA-L (BBiG, Pflege, Gesundheit), TVPrakt-L sowie TVdS-L sind von dieser Streikfreigabe ebenfalls umfasst. Bei einer Streikteil-nahme von Auszubildenden ist zu beachten, dass in den meisten Berufsausbildungs-ordnungen eine maximale Anzahl von Fehltagen geregelt ist, die noch zur Ablegung der Abschlussprüfung berechtigen. Streiktage werden zu diesen Fehltagen gerechnet. An Berufsschultagen kann nicht gestreikt werden, da Schulpflicht besteht.

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